(23.5) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Sie legen uns einen Antrag auf Leistung vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Dann kommen Sie uns mit einer fremden Kontoverbindung.

Und jetzt behaupten Sie noch, Ihr angeblicher Arbeitgeber würde sich weigern, diese lächerliche Bescheinigung auszufüllen!?
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch mit im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal überdenken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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(23.4) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Erst kommen Sie mit einem vorgeblichen Dolmetscher zum Gespräch hier im Jobcenter, von dem wir nicht wissen, ob er immer alles akkurat übersetzt hat.

Dann legen Sie einen Antrag vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Und jetzt behaupten Sie noch, Ihr angeblicher Arbeitgeber würde sich weigern, diese lächerliche Bescheinigung auszufüllen!?
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal über-denken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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(23.3) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Sie legen uns einen Antrag auf Leistung vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Dann kommen Sie mit einer fremden Konto-verbindung.

Und jetzt kommen Sie noch mit einem Arbeitsvertrag – über eine angebliche Tätigkeit, die Sie ausüben – , der noch nicht mal die Unterschrift Ihres (angeblichen?) Arbeitgebers aufweist!
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal überdenken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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(23.2) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Erst kommen Sie mit einem vorgeblichen Dolmetscher zum Gespräch hier im Jobcenter, von dem wir nicht wissen, ob er immer alles akkurat übersetzt hat.

Dann legen Sie einen Antrag vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Und jetzt kommen Sie noch mit einem Arbeitsvertrag – über eine angebliche Tätigkeit, die Sie ausüben – , der noch nicht mal die Unterschrift Ihres angeblichen Arbeitgebers aufweist!
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal überdenken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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(03.2) Unverständliche Antragsformulare

Sie sollen für den Leistungsantrag ein längeres Antragsformular ausfüllen, aber Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind noch nicht so gut. Was tun?

Sie lassen sich von einem Bekannten beim Ausfüllen der Bürgergeld-Vordrucke helfen und legen dem Jobcenter einen richtig gut ausgefüllten Antrag vor

Sie füllen den Antrag so gut aus, wie Sie es eben können – keinesfalls perfekt, mit etlichen Fehlern und Lücken.


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(04.2) Vorsprache im Jobcenter


Jetzt haben Sie einen Termin im Jobcenter. Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind immer noch nicht sehr gefestigt.
Sie wissen aber, dass Sie dort eine aus-führliche Befragung erwartet (s. link unten) und Sie diese erfolgreich bestehen müssen. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Zum Nachlesen: Checkliste & Leitfaden zur Befragung


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(05.2.2) Jobcenter verlangt Bankverbindung

Das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Bankverbindung, aber bislang haben Sie keine.

Sie nehmen das Angebot Ihres besten Bekannten (der schon länger in Deutschland lebt und eine gute Arbeit hat) an, für die Zahlungen vorerst sein Konto anzugeben.

Sie suchen so lange, bis Sie eine Bank gefunden haben, die Sie als Kund*in annimmt und auch keine Konto-führungsgebühren verlangt.

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(05.2.1) Jobcenter verlangt Bankverbindung

Das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Bankverbindung, aber bislang haben Sie keine.

Sie nehmen das Angebot Ihres besten Bekannten (der schon länger in Deutschland lebt und eine gute Arbeit hat) an, für die Zahlungen vorerst sein Konto anzugeben.

Sie suchen so lange, bis Sie eine Bank gefunden haben, die Sie als Kund*in annimmt und auch keine Kontoführungsgebühren verlangt.

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(05.1.2) Jobcenter verlangt Bankverbindung

Das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Bankverbindung, aber Sie besitzen bislang kein Konto.

Sie nehmen das Angebot Ihres besten Bekannten (der schon länger in Deutschland lebt und eine gute Arbeit hat) an, für die Zahlungen vorerst sein Konto anzugeben.

Sie suchen so lange, bis Sie eine Bank gefunden haben, die Sie als Kund*in annimmt und auch keine Konto-führungsgebühren verlangt.

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(08.2) wieder arbeitslos

Wenn Ihr alter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben war und dieser auch die Arbeitgeber-Bescheinigung ausgefüllt hatte und wenn mit Ihrem Antrag sonst alles in Ordnung ginge, könnten Sie nach der (unverschuldeten) Kündigung bis zu 6 Monate lang Hartz IV bekommen.
Doch selbst diese Zeit wäre schnell vorbei. Deshalb gehen Sie ganz schnell wieder auf Arbeitssuche.


Sie suchen erneut einen Job


Sie machen sich stattdessen selbständig


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