(08.2) wieder arbeitslos

Wenn Ihr alter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben war und dieser auch die Arbeitgeber-Bescheinigung ausgefüllt hatte und wenn mit Ihrem Antrag sonst alles in Ordnung ginge, könnten Sie nach der (unverschuldeten) Kündigung bis zu 6 Monate lang Hartz IV bekommen.
Doch selbst diese Zeit wäre schnell vorbei. Deshalb gehen Sie ganz schnell wieder auf Arbeitssuche.


Sie suchen erneut einen Job


Sie machen sich stattdessen selbständig


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