(10) Nachweis der selbständigen Tätigkeit

Das Jobcenter verlangt eine Gewerbeanmeldung, die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt sowie eine Erklärung des geplanten Umsatzes für das laufende und für das kommende Jahr. Auch die Namen der bisherigen Kunden und die Betriebsausstattung sind für die Behörde von Interesse . Wie verhalten Sie sich?


Zum Nachlesen: Leitfaden zur Befragung des Antragsstellers zur selbstständigen Tätigkeit (Anlage 3 zur „Arbeitshilfe“)

Aussteigen / Abmelden : hier

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