(05.2.2) Jobcenter verlangt Bankverbindung

Das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Bankverbindung, aber bislang haben Sie keine.

Sie nehmen das Angebot Ihres besten Bekannten (der schon länger in Deutschland lebt und eine gute Arbeit hat) an, für die Zahlungen vorerst sein Konto anzugeben.

Sie suchen so lange, bis Sie eine Bank gefunden haben, die Sie als Kund*in annimmt und auch keine Konto-führungsgebühren verlangt.

Aussteigen / Abmelden : hier

Skip to content