(23.2) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Erst kommen Sie mit einem vorgeblichen Dolmetscher zum Gespräch hier im Jobcenter, von dem wir nicht wissen, ob er immer alles akkurat übersetzt hat.

Dann legen Sie einen Antrag vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Und jetzt kommen Sie noch mit einem Arbeitsvertrag – über eine angebliche Tätigkeit, die Sie ausüben – , der noch nicht mal die Unterschrift Ihres angeblichen Arbeitgebers aufweist!
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal überdenken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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