(02) Arbeit finden… ohne Arbeit und Mindesteinkünfte auch kein Anspruch auf Bürgergeld!

Sie haben nach längerer Suche eine Anstellung als Putzhilfe bekommen, so richtig mit Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch – aber leider nur für zwei Putzstellen, mit zusammen 5 Stunden in der Woche und 206 € Lohn monatlich. Das reicht nicht aus, weder für eine Miete, noch zum Leben. Bitte entscheiden Sie sich durch Anklicken für eine der beiden Möglichkeiten:

Erst mal stillhalten und arbeiten: Aber da diese Arbeit nur geringfügig ist und der Lohn noch nicht mal dafür reichen würde, eine Wohnung zu mieten, gehen Sie mit dem Arbeits­vertrag zum Jobcenter und beantragen ergänzend Bürgergeld-Leistungen.

Sie versuchen, mehr zu arbeiten: Sie beknien ihren Arbeitgeber (überlegen Sie bitte, wie Sie das anstellen könnten), Ihnen zumindest eine weitere Putzstelle zu besorgen. Sie dürfen nun 8 Stunden wöchentlich arbeiten, was 330,- € brutto ausmacht.
Da auch dieser Lohn nicht mal für die Miete reichen würde, gehen Sie mit dem Arbeitsvertrag zum Jobcenter und beantragen ergänzend “Bürgergeld” (vormals Hartz IV).


Aussteigen / Abmelden : hier

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