(23.4) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Erst kommen Sie mit einem vorgeblichen Dolmetscher zum Gespräch hier im Jobcenter, von dem wir nicht wissen, ob er immer alles akkurat übersetzt hat.

Dann legen Sie einen Antrag vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Und jetzt behaupten Sie noch, Ihr angeblicher Arbeitgeber würde sich weigern, diese lächerliche Bescheinigung auszufüllen!?
Entschuldigen Sie bitte, aber da soll kein Missbrauch im Spiel sein?

Sie können gerne Ihren letzten Schritt noch mal über-denken. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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