(06.1) Arbeitsvertrag unvollständig

Ok, jetzt haben Sie eine Bankverbindung. Aber nun fällt dem Jobcenter auf, dass der von Ihnen vorgelegte Arbeitsvertrag unvollständig ist. Es fehlt die Unterschrift des Arbeitgebers.
Folglich können Sie auch keinen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen.

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(04.1cGR) Sie warten auf einen Dolmetscher

Der Mitarbeiter versucht, einen passenden Dolmetscher aufzutreiben. Aber nicht jedem Jobcenter steht ein solcher für Ihre Sprache zur Verfügung, und wenn doch, ist er nicht jederzeit verfügbar.

Da müssen Sie schon Glück haben. Und häufig muss ein zusätzlicher Termin vereinbart werden.

Betätigen Sie das Glücksrad, bis der Zeiger ein grünes Feld trifft. Erst dann geht’s mit der Antragstellung weiter.

Bei ‘grün’ erscheint hier der Button zum Weitermachen, bitte klicken:


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(25) Das Jobcenter lehnt Ihren Antrag ab

Sorry, ohne einen für das Jobcenter nachvollziehbaren Antrag bzw. ohne die erforderlichen Nachweise ist eine Hilfe-bedürftigkeit nicht eindeutig feststellbar. Ihr Antrag wird daher vom Jobcenter abgelehnt.


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(24) Das Jobcenter lehnt Ihren Antrag ab

Aufgrund der angegebenen geringen Einkünfte kann Ihnen der gemäß § 7 SGB II erforderliche Arbeitnehmer-Status nicht zuerkannt werden.

Zum Nachlesen: Dienstanweisung zu § 7 SGB II, Rz 7.11 (Kap. 1.4.3) „Definition Arbeitnehmertätigkeit“ hier, sowie laufende Rechtsprechung

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(10) Nachweis der selbständigen Tätigkeit

Das Jobcenter verlangt eine Gewerbeanmeldung, die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt sowie eine Erklärung des geplanten Umsatzes für das laufende und für das kommende Jahr. Auch die Namen der bisherigen Kunden und die Betriebsausstattung sind für die Behörde von Interesse . Wie verhalten Sie sich?


Zum Nachlesen: Leitfaden zur Befragung des Antragsstellers zur selbstständigen Tätigkeit (Anlage 3 zur „Arbeitshilfe“)

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(07.1) Arbeitgeberbescheinigung fürs Jobcenter besorgen.

Jetzt möchte das Jobcenter, dass Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllt und darin genaue Angaben zum Beschäftigungsverhältnis macht (Anlage 4 zur „Arbeitshilfe“, s.u.).
Ihr Arbeitgeber weigert sich jedoch, diese Beschei-nigung für Sie auszustellen.


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(05.1.1) Jobcenter verlangt Bankverbindung

Das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Bankverbindung, aber Sie besitzen bislang kein Konto.

Sie nehmen das Angebot Ihres besten Bekannten (der schon länger in Deutschland lebt und eine gute Arbeit hat) an, für die Zahlungen vorerst sein Konto anzugeben.

Sie suchen so lange, bis Sie eine Bank gefunden haben, die Sie als Kund*in annimmt und auch keine Konto-führungsgebühren verlangt.

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(04.1) Vorsprache im Jobcenter


Jetzt haben Sie einen Termin im Jobcenter. Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind immer noch nicht sehr gefestigt. Sie wissen aber, dass Sie dort eine aus-führliche Befragung erwartet (s. link unten) und Sie diese erfolgreich bestehen müssen. Welche Möglichkeiten haben Sie?


Zum Nachlesen: Checkliste & Leitfaden zur Befragung


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