Aufgrund der angegebenen geringen Einkünfte kann Ihnen der gemäß § 7 SGB II erforderliche Arbeitnehmer-Status nicht zuerkannt werden.
Zum Nachlesen: Dienstanweisung zu § 7 SGB II, Rz 7.11 (Kap. 1.4.3) „Definition Arbeitnehmertätigkeit“ hier, sowie laufende Rechtsprechung
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