Geschafft, jedenfalls fast!
Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wird bewilligt.
Allerdings ist dem Jobcenter aufgefallen, dass Sie für Ihre 4-jährige Tochter noch gar kein Kinder-geld beantragt haben.
Da das Kindergeld vorrangig ist, auch wenn es auf das Arbeitslosengeld 2 letztlich angerechnet wird, müssen Sie dies sofort nachholen.
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