Mehr zur Arbeitshilfe
Besonders hohe behördliche Vorbehalte herrschen gegenüber Arbeitssuchenden aus Osteuropa, und da wiederum insbesondere gegenüber Angehörigen der Volksgruppen Roma und Sinti. Vor allem ihnen wird ein hohes Maß an krimineller Energie unterstellt. Um sie fernzuhalten, hat die Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter einen speziellen Leitfaden entwickelt, der bei Leistungsanträgen aus diesem Kreis Anwendung finden soll. Ziel der erstmals 2018 vorgelegten, mittlerweile auf 30 Seiten angewachsenen „Arbeitshilfe“ ist laut Angaben der BA die Erkennung von vermeintlichem „Missbrauch von Sozialleistungen“ aufgrund einer „Vortäuschung des Arbeitnehmerstatus“ durch Unionsbürger*innen. In diesen Fällen sollen die Jobcenter besonders streng prüfen und im Zweifelsfall die Leistungen ablehnen.
link zur Arbeitshilfe: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/Arbeitshilfe-Leistungsmissbrauch-EU-Buerger-Jan22.pdf
Auch wenn einige Formulierungen in der „Arbeitshilfe“ gegenüber früheren Fassungen etwas entschärft wurden: Die Wirkung der Arbeitshilfe bleibt die gleiche.
Denn entgegen der Überschrift befasst sich die Arbeitshilfe vorrangig nicht mit dem Thema „organisierte Kriminalität“, sondern dient nach Eindruck auch vieler Experten in erster Linie dazu, Unionsbürger*innen in prekären, ungeschützten Arbeitsverhältnissen durch besonders hohe Hürden vom Bezug aufstockender SGB-II-Leistungen fernzuhalten und sie damit vom Zuzug nach Deutschland abzuschrecken.
Beinahe unnötig zu erwähnen, dass dieses Papier von den Behörden als Verschlusssache behandelt wird, „nur für den internen Dienstgebrauch“ gedacht. Und unnötig auch klarzustellen, dass dies Papier – trotz der harmlosen Titulierung als „Arbeitshilfe“ - einer Dienstanweisung an die untergeordneten Stellen gleichkommt.