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Herzlich Willkommen

auf der Spiele-Website des Dortmunder Sozialforums : hartz4-hindernislauf-eu.free.de !

Zum Start des Spiels ‘Bürgergeld – Hindernislauf für EU-MigrantInnen’ geht’s hier:

Einführung

Vielfach wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Freizügigkeit von Arbeit­nehmern innerhalb der EU auch bedeutet, dass Arbeitssuchende aus anderen EU-Ländern im Bedarfsfall auch hiesige Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen können.

In Wahrheit ist der Zugang zu solchen Leistungen aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Und bei der Prüfung von Anträgen kommt eine spezielle Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung, die sog. Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. Insbesondere Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien sehen sich pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs verdächtigt. Die Mitarbeiter der Jobcenter werden in diesen Fällen zu einer besonders pingeligen Prüfung der Unterlagen angehalten. Es geht ganz offenkundig darum, Zugewanderte möglichst von Leistungs­anträgen abzuschrecken.

Um diese Zustände bekannter zu machen, haben wir ein Mitmachspiel entwickelt, das Neugierige und andere Interessierte spielerisch mit einigen Hindernissen vertraut machen soll, die ein EU-Bürger überwinden muss, um zum Beispiel einen Antrag auf ergänzende Bürgergeld-Leistung (vormals Hartz IV) durchzubekommen. Kaum jemand außerhalb der Beraterszene kennt die genannte „Arbeitshilfe“. Und es ist auch ehrlicherweise niemandem zuzumuten, obgleich sehr lehrreich, die ganzen 30 Seiten dieses Papiers durchzuarbeiten.

Wir laden Sie herzlich ein, bei dem Spiel mitzumachen. Lassen Sie sich auf das Abenteuer ein!

Mehr zum Kontext (hier klicken)


Viele gehen davon aus, dass die Freizügigkeit von Arbeit­nehmern innerhalb der EU auch bedeutet, dass Arbeitssuchende aus anderen EU-Ländern im Bedarfsfall auch hiesige Grundsicherungs­leistungen in Anspruch nehmen können. Dem ist jedoch nicht so.

Es stimmt zwar: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert jedem Bürger der EU-Mitgliedsstaaten das Recht, sich in jedem EU–Land niederzulassen und dort arbeiten zu dürfen.
Doch Deutschland hat dieses Recht im „Freizügigkeitsgesetz/EU“ (nationales Recht) bereits deutlich eingeschränkt, z.B. durch die grundsätzliche Begrenzung des Aufenthalts zur Arbeitssuche in Deutschland auf 6 Monate.

Und unterhalb dieser Schwelle gibt es eine Reihe weiterer gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel im Sozialleistungsrecht, die die Freizügigkeit noch weiter beschneiden. So ist z.B. der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Bürgergeld) während der Zeit der erstmaligen Arbeitssuche komplett ausgeschlossen. Faktisch stehen diese Leistungen nur denjenigen offen, die hier bereits als Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeiten (als ergänzende Leistungen) – oder aber früher gearbeitet haben, und nachweislich unverschuldet arbeitslos geworden sind oder noch Kinder in der Schule/
Ausbildung haben. Wer da nicht drunter fällt, muss schon mindestens 5 Jahren hier leben, bevor erstmals Ansprüche auf Sozialleistungen geltend gemacht werden können.
Beachte: Dies sind die Bedingungen für Bürger aus anderen EU-Ländern. Die Bedingungen für Migranten aus Nicht-EU-Staaten sind noch um ein Vielfaches strenger!

Die rechtliche Ungleichbehandlung ist politisch gewollt und dient der Abschreckung. „Wir sind nicht das Sozialamt für die ganze Welt“, so Innenminister Horst Seehofer beim Aschermittwoch der CSU im Jahr 2015. Der Spruch könnte genauso gut auch auf einem Plakat der AfD prangen, oder einem der NPD.

Zum Nachlesen:
Link zum deutschen Freizügigkeitsgesetz/EU: https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004
Link zu § 7 SGB II „Leistungsberechtigte“: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Link zur Fachlichen Weisung der BA zu § 7 SGB II:
https://www.harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/FH%207%20-%2002.03.2021.pdf

Mehr zur “Arbeitshilfe”

Besonders hohe behördliche Vorbehalte herrschen gegenüber Arbeitssuchenden aus Südost-Europa, und da wiederum insbesondere gegenüber Angehörigen der Volksgruppen Roma und Sinti. Vor allem ihnen wird ein hohes Maß an krimineller Energie unterstellt. Um sie fernzuhalten, hat die Bundes-agentur für Arbeit für die Jobcenter einen speziellen Leitfaden entwickelt, der bei Leistungsanträgen aus diesem Kreis Anwendung finden soll. Ziel der erstmals 2018 vorgelegten, mittlerweile auf 30 Seiten angewachsenen „Arbeitshilfe“ ist laut Angaben der BA die Erkennung von vermeintlichem „Missbrauch von Sozialleistungen“ aufgrund einer „Vortäuschung des Arbeitnehmerstatus“ durch Unionsbürger*innen. In diesen Fällen sollen die Jobcenter besonders streng prüfen und im Zweifelsfall die Leistungen ablehnen.

Zum Nachlesen: link zur “Arbeitshilfe” hier

Auch wenn einige Formulierungen in der „Arbeitshilfe“ gegenüber früheren Fassungen etwas ent-schärft wurden: Die Wirkung der Arbeitshilfe bleibt die gleiche.
Denn entgegen der Überschrift befasst sich die Arbeitshilfe vorrangig nicht mit dem Thema „organisierte Kriminalität“, sondern dient nach Eindruck auch vieler Experten in erster Linie dazu, Unionsbürger*innen in prekären, ungeschützten Arbeitsverhältnissen durch besonders hohe Hürden vom Bezug aufstockender SGB-II-Leistungen fernzuhalten und sie damit vom Zuzug nach Deutsch­land abzuschrecken.

Beinahe unnötig zu erwähnen, dass dieses Papier von den Behörden als Verschlusssache behandelt wird, „nur für den internen Dienstgebrauch“ gedacht. Und unnötig auch klar­zustellen, dass dies Papier – trotz der harmlosen Titulierung als „Arbeitshilfe“ – einer Dienstanweisung an die untergeordneten Stellen gleichkommt.

Mehr zum Spiel (hier klicken)


Wir haben diesen virtuellen Parcours im Frühjahr 2021 entlang der Anweisungen in der „Arbeits­hilfe“ entwickelt. Am besten stellen Sie sich das Spiel als einen Hürdenlauf vor. Sie erfahren durch praktisches Ausprobieren, wie Leistungsausschlüsse im Sozialrecht funktionieren. Und Sie lernen, was für Hindernisse Antragstellern in den Weg gelegt werden, wo Fallstricke lauern (und wie Sie diese vermeiden).

Das Spiel dient dazu, diese Zustände über den Kreis der unmittelbar im Beratungsbereich Tätigen hinaus bekannt zu machen. Denn viele Menschen mögen keine langen Abhandlungen. Und erst recht ist es niemandem zuzumuten, obgleich sehr lehrreich, die ganzen 30 Seiten besagter „Arbeits­hilfe“ durchzuarbeiten.

Entwickelt wurde das Spiel von Mitgliedern des Dortmunder Sozialforums, bei der technischen Um-setzung tatkräftig unterstützt von einigen Kollegen aus Bochum.

Idee und Konzept stammen von Helmut Szymanski. Szymanski ist Sozialarbeiter und Dozent für Sozialrecht, Jahrgang 1953. In der sozialen Beratung tätig seit 1975, ab 1990 zudem Lehrbeauf­tragter für Sozialrecht an der FH Dortmund, Fachbereich Soziale Arbeit, und Fortbildungsangebote im Sozial- und Arbeitslosenrecht für Mitarbeitende in der sozialen Beratung. Seit 2004 Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht an der Sozialakademie Kommende in Dortmund. Webinare, Online-Schulungen und Inhouse-Seminare in sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen.

Das Spiel wurde von uns Anfang 2023 aktualisiert (Hartz IV heißt seit 2023 Bürgergeld).

Zum Start des Spiels ‘Bürgergeld – Hindernislauf für EU-MigrantInnen’ geht’s hier


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