(16) Reflexion

Bitte versetzen Sie sich noch mal so richtig in die Lage eines Mitbürgers / einer Mitbürgerin aus einem fremden EU-Land –
erst seit kurzem in Deutschland lebend, mit frischem Arbeitsplatz, geringen Deutschkenntnissen und noch weniger Ahnung über Struktur, Denken und Arbeitsweise einer deutschen Behörde.

Stellen Sie sich nun vor, Sie müssten dem Jobcenter unter diesen Umständen die folgenden Fragen beantworten:

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(23.1.1) Einige Auffälligkeiten sprechen gegen Ihren Antrag

Erst kommen Sie mit einem angeblichen Dolmetscher zum Gespräch hier im Jobcenter, von dem wir nicht wissen, ob er immer alles akkurat übersetzt hat.

Dann legen Sie einen Antrag vor, der unmöglich von Ihnen selbst ausgefüllt worden sein kann.

Und jetzt kommen Sie noch mit einer fremden Kontoverbindung!? Das ist schon alles sehr skurril. Nein, vergessen Sie Ihren Antrag!

Sie können sich gerne Ihren letzten Schritt noch mal überlegen. Nur, wenn Sie dabei bleiben, dann dürfen Sie fest davon ausgehen, dass wir Ihren Antrag am Ende ablehnen werden. Mangels Glaubwürdigkeit.

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(17) Fast geschafft

Geschafft, jedenfalls fast!
Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wird bewilligt.

Allerdings ist dem Jobcenter aufgefallen, dass Sie für Ihre 4-jährige Tochter noch gar kein Kinder-geld beantragt haben.
Da das Kindergeld vorrangig ist, auch wenn es auf das Arbeitslosengeld 2 letztlich angerechnet wird, müssen Sie dies sofort nachholen.

Zum Antragsformular Kindergeld

Zum Gesamttext der „Arbeitshilfe“

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(14) Behördlicher Besuch zuhause

Das angemietete Zimmer bzw. die gemietete Wohnung ist in einem schlechten Zustand. Sie haben nur eine Steckdose pro Zimmer und deshalb mehrere Mehrfachsteck-dosen hintereinandergeschaltet.

Das Jobcenter entdeckt dies bei einem Hausbesuch und veranlasst eine Begehung mit der Bauaufsichts-behörde und der Feuerwehr.


Das Bauaufsichtsamt untersagt die weitere Nutzung aufgrund dieser Mängel.

Der Vermieter (Hauptmieter) der Wohnung kündigt ihnen die Wohnung bzw. Ihr Zimmer, da er diesen Stress nicht will.

Dank ihres handwerklichen Geschicks und ihrer raschen Reaktion beseitigen Sie alle Mängel in Windeseile.


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(13) Fehlende Untervermietungs-Erlaubnis

Der Hauptmieter der Wohnung, in der Sie ein Zimmer haben, hat versäumt, sich vom Hausbesitzer eine Untervermietungserlaubnis geben zu lassen.

Sie teilen dies so dem Jobcenter mit.
Das Jobcenter berücksichtigt deshalb Ihre Mietkosten nicht. Der einzige Ausweg: Sie geben das Zimmer wieder auf und suchen sich was Neues.

Die Bescheinigung wird noch rechtzeitig nachgereicht.

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(12) Eine Wohnung finden

Ohne eine Wohnung können Sie nicht arbeiten und auf der Couch beim Kumpel ging’s wirklich nur ein paar Wochen.

Der Wohnungsmarkt ist jedoch recht anspannt. Und als Ausländer*in haben Sie besonders schlechte Chancen, eine erschwingliche Wohnung zu finden, jedenfalls wenn Sie keinen dauerhaften Job haben. Mit geringen Deutsch­kenntnissen sind die Chancen noch schlechter.


Sie suchen tapfer und ausdauernd im Internet, in Werbezeitungen und per Rumfragen.


Sie begnügen sich vorläufig mit einem Zimmer in Untermiete.

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(11) Jobcenter verlangt Belege

Das Jobcenter ist nicht zufrieden und verlangt, dass Sie alle Ausgaben und alle Einnahmen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit in den letzten Monaten mit Belegen nachweisen.

Sie haben es nicht geblickt, dass Sie alle Ausgaben und alle Einnahmen mit Belegen nachweisen müssen, und deshalb zwar Schrott, aber nicht alle Belege gesammelt.

Sie waren so weise und haben alle Belege gesammelt; diese legen Sie jetzt dem Jobcenter vor.

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